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© by Dipl.- Ing./ Pyrotechniker Philipp Wachendorf von Philgor Feuershow
Philipp Wachendorf
Philgor Feuershow GmbH
Am Himmelbrückl 3
92334 Berching
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Adrian Reinster
Stefan Zinsmeister
sz-weddiing
Bernhard Grunewald
Daniela Gouletsas http://www.augenblycke.de/
Deniz Tonkus
Christine Trautner www.fotomaniac.me/
Andreas Michel http://www.michel.photography/
Andrej Nikolajew
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übernimmt der AG ebenso wie weitere anfallende Gebühren.
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ist verpflichtet nötige Anmeldungen einzuleiten und zu begleiten trägt aber nicht das Risiko
einer Absage. Bei einer Verhinderung der Show durch die Behörden tritt automatisch § 5
Kündigung / Verhinderung in Kraft.
a) Das Wetterrisiko liegt beim AG, selbst bei hohem Niederschlag findet die Show statt, ein
Hinderungsgrund ist starker Wind ab einer Windstärke von 38km/h.b) Werden im Auftrag vom AG Video- und/oder Fotoaufnahmen für
Veranstaltungswerbung, Presse oder interne Dokumentation gemacht, erhält der AN
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dass es sich bei der Show um eine Feuershow handelt. Die Sicherheitsvorschriften
werden von dem AN, dem AG sowie den zuständigen Behörden gemeinsam individuell
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Mitwirkende sowie Unbeteiligte sind unbedingt einzuhalten, dafür ist der AG verantwortlich
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Wirkungsbereich der Feuershow platzierte brennbare Gegenstände (Dekoration,
Musikinstrumente, technisches Equipment, Autos etc.).
e) Die technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung werden vom AG
bereitgestellt: ausreichend Platz und 2 Phasen Stromanschluss.
f) Der AN ist in der Gestaltung seines Programms frei. Art und Charakter der Darbietung
sind dem AG bekannt. Künstlerischen Weisungen des AG oder eines Dritten unterliegt der
AN nicht.
g) Der AN nimmt sich das Recht heraus, nach seinem Ermessen die Feuershow
abzubrechen, wenn eine Gefährdung während der Vorführung entsteht (z.B. durch
Publikum).
h) Sonstige Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
a) Der Vertrag kann 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn ohne gegenseitigen Anspruch
gekündigt werden.
b) Kündigt der AG diesen Vertrag länger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so
steht dem Vertragspartner, der über einen längeren Zeitraum disponiert, ein pauschaler
Anspruch in Höhe von 50 v.H. der vereinbarten Gage zu. Kündigt der AG weniger als vier
Wochen vor Beginn der Veranstaltung den Vertrag, so hat er die gesamte vereinbarte
Gage zu bezahlen.
c) Ist der AN nachweislich erkrankt oder durch höhere Gewalt an der Aufführung
verhindert, so entfallen die Leistung und die Gegenleistung. Der AN bemüht sich,
gleichwertigen Ersatz zu finden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Nürnberg.
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